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Jahreshauptversammlung der Schottländer

7. März 2020, 19:00 - 22:00

Die Schottländer Schwiegershausen von 1999 e.V. laden alle Mitglieder herzlich zur Jahreshauptversammlung ein!

Die Versammlung findet am 07. März 2020 um 19 Uhr in der Gaststätte La Vita statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung / Begrüßung, Anträge zur Tagesordnung
  2. Genehmigung des Protokolls der JHV 2018
  3. Jahresbericht des Vorstandes
  4. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes
  5. Wahlen
  6. Vereinssatzung (s.u.)
  7. Ausblick 2020, Termine und Sonstiges

Das Protokoll zur JHV 2019 findet ihr demnächst hier.

Nach der Versammlung wird es einen Imbiss geben, daher ist eine Anmeldung bis zum 28. Februar erforderlich. Anträge zur Tagesordnung können ebenfalls bis zum 28.02. eingereicht werden. Anmelden könnt ihr euch über unseren Vorstand.

Für Speisen und Getränke wird eine Umlage von 5€ erhoben.
Im Anschluss an die Versammlung kann wieder gegen freiwillige Spende aus den offenen Flaschen probiert werden.

Wir würden uns über eine zahlreiche Teilnahme sehr freuen. Neben dem offiziellen Teil – mit hoffentlich beschlussfähiger Versammlung – ist die Jahreshauptversammlung auch immer eine sehr gute Gelegenheit für einen Austausch und nicht zuletzt ein geselliger Abend, bei dem auch der eine oder andere Whisky verköstigt werden kann.

Beste Grüße sendet euch
Euer Vorstand

Zu 6) Anpassung der Vereinssatzung:

Auf der kommenden JHV am 7. März 2020 soll unsere Vereinssatzung geringfügig geändert werden. Hierüber werdet ihr hiermit fristgerecht informiert. Die Satzung findet ihr auf unserer Homepage.

Folgende Punkte sollen geändert werden:

§ 9, (3) erhält künftig folgenden Wortlaut:

„Zur MV wird vom Vorstand unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher auf der Vereins-Homepage und/oder per email bzw. mittels „Sozialer Medien“ eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.“

Der Passus „schriftlich oder per email“ entfällt.

§ 9 (5) erhält künftig folgenden Wortlaut:

„Eine MV ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn die Einladung frist- und formgerecht erfolgt ist. Auf diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.“

Folgendes wird gestrichen: „wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder anwesend ist“, sowie „Bei Beschlußunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer zweiten MV mit gleicher Tagesordnung ein.“

Begründung: Mit den Satzungsäderungen werden wir der wachsenden Mitgliederzahl (>100) gerecht. Eine schriftliche Einladung ist nach Ansicht des Vorstandes heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Eine umfängliche Information der Mitglieder erfolgt über die Homepage, per email oder in anderen Sozialen Medien.

Eine Beteiligung an einer MV von mehr als einem Drittel der Mitglieder ist bei einem Mitgliederbestand >100 nicht immer zu erwarten. Daher sollte eine MV unabhängig von der Anzahl der Mitlieder beschluß- und handlungsfähig sein.

Details

Datum:
7. März 2020
Zeit:
19:00 - 22:00
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

Gaststätte La Vita
Schwiegershausen,