Einladung zur Jahreshauptversammlung am 10. September 2021

Die Schottländer Schwiegershausen von 1999 e.V. laden alle Mitglieder herzlich zur Jahreshauptversammlung ein!

Die Versammlung findet vorbehaltlich der dann geltenden Corona-Verordnung am

10. September 2021 um 19 Uhr

an der Motorradhütte

statt.

Tagesordnung

  1. Eröffnung / Begrüßung, Anträge zur Tagesordnung
  2. Genehmigung des Protokolls der JHV 2020
  3. Jahresbericht des Vorstandes
  4. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes
  5. Wahlen
  6. Vereinssatzung (s.u.)
  7. Ausblick 2021, Termine und Sonstiges

Das Protokoll zur JHV 2020 findet ihr demnächst hier.

Es wird Getränke geben, ob es etwas zu Essen geben wird, kann erst kurzfristig entschieden werden. Trotzdem ist eine Anmeldung  erforderlich, um die dann sicher noch geltenden (Abstands)-Regelungen einzuhalten und entsprechend zu bestuhlen.

Weitere Infos zu Ablauf und Auflagen folgen.

Anmelden könnt ihr euch über unseren Vorstand.

Wir würden uns über eine zahlreiche Teilnahme sehr freuen.

Beste Grüße sendet euch
Euer Vorstand

 

Zu 6) Anpassung der Vereinssatzung:

Auf der kommenden JHV am 11. Juni 2021 soll unsere Vereinssatzung geringfügig geändert werden. Die letztjährig beschlossene Änderung war dem zuständigen Gericht nicht präzise genug („mittels sozialer Medien“). Daher muss in diesem Jahr nochmals darüber abgestimmt werden. Hierüber werdet ihr hiermit fristgerecht informiert. Die Satzung findet ihr auf unserer Homepage.

Folgende Punkte sollen geändert werden:

  • 9, (3) erhält künftig folgenden Wortlaut:

„Zur MV wird vom Vorstand unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher auf der Vereins-Homepage eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.“

Der Passus „schriftlich oder per email“ entfällt.

  • 9 (5) erhält künftig folgenden Wortlaut:

„Eine MV ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn die Einladung frist- und formgerecht erfolgt ist. Auf diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.“

Folgendes wird gestrichen: „wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder anwesend ist“, sowie „Bei Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer zweiten MV mit gleicher Tagesordnung ein.“

Begründung: Mit den Satzungsäderungen werden wir der wachsenden Mitgliederzahl (>100) gerecht. Eine schriftliche Einladung ist nach Ansicht des Vorstandes heutzutage nicht mehr zeitgemäß. Eine umfängliche Information der Mitglieder erfolgt über die Homepage, per email oder in anderen Sozialen Medien.

Eine Beteiligung an einer MV von mehr als einem Drittel der Mitglieder ist bei einem Mitgliederbestand  >100 nicht immer zu erwarten. Daher sollte eine MV unabhängig von der Anzahl der Mitlieder beschluss- und handlungsfähig sein.